Häufig benötigte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzeinlagen oder Körperpflegemittel sind teuer. Viele Menschen benötigen sie – aber nicht alle wissen, dass bestimmte Pflegehilfsmittel mit hoher Verbrauchsfrequenz in Boxen zusammengestellt werden und monatlich kostenlos bezogen werden können. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt.
Pflegehilfsmittel Box Testsieger bestellen
Hier gelangen Sie direkt zu unserem Testsieger:
Einen ausführlicheren Testbericht finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel Boxen Test & Erfahrungen
Wer also mit einer Pflegestufe als pflegebedürftig eingestuft wurde und Zuhause, in einer Senioren WG oder in einer betreuten Wohnung lebt, hat Anspruch auf eine kostenlose Versorgung mit bestimmten Pflegehilfsmitteln. Voraussetzung für den Bezug einer kostenlosen Pflegehilfsmittel Box ist außerdem, dass die pflegebedürftige Person von einem Angehörigen, einem Pflegedienstmitarbeiter oder einem Nachbarn gepflegt wird.
Für solche täglich benötigten Hilfsmittel sind die Krankenkassen fortan nicht mehr zuständig. Die zuständigen Pflegekassen übernehmen die Kosten für die kostenlosen Pflegehilfsmittel Boxen. Die unterschiedlich zusammengestellten Pflegehilfsmittel Boxen dienen zur Erleichterung der Pflege. Der Inhalt solcher Boxen kann und soll zur Beschwerdelinderung der Patienten beitragen. Er dient zudem der Infektionsprophylaxe. Pflegehilfsmittel Boxen sollen außerdem der Verbesserung der Körperhygiene und der Lebensqualität dienen. Sie möchten dazu beitragen, eine möglichst selbstständige Lebensführung zu gewährleisten.
Alle anderen Hilfsmittel, die beispielsweise wegen einer Krankheit oder einer Behinderung anfallen, werden weiterhin von den Krankenkassen übernommen. Damit sind zum Beispiel technische Hilfsmittel gemeint: etwa Pflegebetten, Rollstühle, Duschhilfen oder Pflegebetttische. Es fallen aber auch Inkontinenzprodukte wie Windeln, Einlagen oder Katheter darunter. Diese gehören nicht zu den kostenlosen Pflegehilfsmitteln. Die Kosten dafür werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Der Begriff „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ wurde eingesetzt, um bestimmte Pflegehilfsmittel zu beschreiben, die täglich mehrfach benötigt werden. Der Verbrauch an solchen Pflegehilfsmittel summiert sich im Jahresverlauf zu einer beträchtlichen Summe. Im Normalfall handelt es sich um einmal nutzbare Hilfsmittel. Diese stehen in unterschiedlich zusammengesetzten Boxen jedem anerkannt pflegebedürftigen Menschen von Gesetz wegen kostenfrei zu.
Als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden die folgenden Pflegehilfsmittel angesehen:
- einmal nutzbare Bettschutzeinlagen
- alternativ waschbare Nässeschutz-Unterlagen
- Einweg-Schutzschürzen
- alternativ waschbare Schutzbekleidung
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe aus Nitril, Vinyl oder Latex in den Größen S, M, L und LX
- Handdesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- und medizinische Mundschutzmasken.
Der Nutzen solcher Hilfsmittel ist selbsterklärend. Da der Verbrauch individuell unterschiedlich sein kann, können die Boxen beim ausgesuchten Anbieter individuell zusammengestellt werden. Der Inhalt kann also jederzeit dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Pandemiebedingt haben manche Anbieter die bisher üblichen Krankenhaus-Schutzmasken durch eine unterschiedliche Menge FFP-2-Masken ersetzt. Diese Schutzmasken sind aber eigentlich nicht als Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch anerkannt. Sie werden daher nur ausnahmsweise zum besseren Schutz der pflegebedürftigen Personen mitgeliefert.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 60 Euro pro Monat: Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für den Bezug von kostenlosen Pflegehilfsmittel Boxen ist mit §40 Absatz II SGB XI gegeben.
Die bisher übliche gesetzliche Pflegehilfsmittel-Pauschale wurde durch den Gesetzgeber vorübergehend auf 60 Euro erhöht. Sie betrug zuvor 40 Euro monatlich. Die Corona-Pandemie verlangte aber nach besseren Sicherheitsvorkehrungen und mehr Schutz. Wie lange die vorübergehend erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale noch gilt, ist nicht absehbar. Zunächst wurde sie bis 31.März 2021 angesetzt. Inzwischen wurde die erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale angesichts der weiterhin akuten Gefahr durch Covid-19 bis zum Jahresende 2021 verlängert. Ob sie 2022 nochmals oder dauerhaft erhöht wird, hängt vom Pandemieverlauf ab.
Die gesetzliche Grundlage für die mehrfache Verlängerung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ist mit dem „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ gegeben. Diese Reglung betrifft sämtliche Pflegebedürftigen, unabhängig davon, ob diese in ihrer eigenen Wohnung, in Demenz-Wohngemeinschaften oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Voraussetzung zum Bezug von Pflegehilfsmittel Boxen ist ein anerkannter Pflegegrad. Die gesetzlich verankerte Pflegehilfsmittel-Pauschale soll den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern.
Jeder pflegebedürftige Mensch, der eine anerkannte Pflegestufe hat, kann sich die Pflegehilfsmittel Boxen portofrei und kostenlos nach Hause bestellen. Die Unterstützung des örtlichen Sanitätshauses kann dafür in Anspruch genommen werden. Die Bestellung von Pflegehilfsmittel Boxen ist aber auch online oder telefonisch möglich. Die Bestellung ist unkompliziert. Die Lieferungen erfolgen schnell und regelmäßig einmal monatlich. Einige Pflegehilfsmittel können jedoch nur einmal im Halbjahr bezogen werden. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel Boxen werden von der Pflegekasse getragen.
Pflegehilfsmittel im Wert von 60 Euro kostenlos anfordern
Inzwischen bieten zahlreiche Anbieter im Internet die kostenlosen Pflegehilfsmittel Boxen an. Zunächst müssen sich die Pflegebedürftigen oder deren Helfer für einen Anbieter entscheiden. Ein Rezept ist für die Beantragung von Pflegehilfsmittel Boxen mit Artikeln zum täglichen Verbrauch nicht nötig. Sofern der Nachweis einer anerkannten Pflegestufe erbracht werden kann, genügt dieser.
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unterliegen als unterstützende Leistung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Hingegen müssten Lagerungshilfen, Inkontinenzprodukte oder technische Hilfsmittel mit einem Rezept vom behandelnden Arzt verordnet werden. In diesem Fall fallen die üblichen Rezeptgebühren an. Das ist bei Pflegemittel Boxen jedoch nicht der Fall. Diese sind sogar portofrei.
Der Inhalt der Pflegehilfsmittel Boxen für den täglichen Verbrauch kann beim Anbieter bedarfsgerecht beantragt oder angepasst werden. Er darf jedoch nur die acht zugelassenen Pflegehilfsmittel zum täglichen Verbrauch betreffen. Die Bestellung bei dem ausgewählten Anbieter kann online, schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Der Nachweis der Pflegestufe ist für die Erstbestellung obligatorisch.
Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat Pflegeboxen noch nicht getestet.
- Vessialys Kapseln ✔️ Test, Erfahrungen und Bewertung - 28. Dezember 2021
- Zeloxan Abnehmspray ✔️ Test, Erfahrungen & Bewertung - 7. November 2021
- Nanoskin Ultraschall Gesicht und Haut Reinigungsgerät & Scrubber für zuhause – Test, Bewertung & Erfahrungen - 7. November 2021